Die Kanarische Regierung bezeichnet Fremdenführer als Fachkräfte, die die Möglichkeit haben, in engen Kontakt mit Touristen zu treten, wobei sie diesen das natürliche und kulturelle Erbe bzw. die Bräuche der Inseln näher bringen; in diesem Sinne tragen sie die Verantwortung dafür, nicht nur eine umfassende und wahrheitsgetreue Information zu übermittel, sondern auch dafür, in den Touristen den Respekt und die Leidenschaft für die Inseln zu fördern.
Der Beruf des Fremdenführers erfordert ohne jeden Zweifel ein großes Engagement sowie eine besondere Berufung und Liebe zum entsprechenden Gebiet. Nur so ist es dem Touristen/Besucher möglich, das Erlebnis so, wie es sein sollte, zu genießen. Der Unterschied zwischen einem guten und einem nicht so guten Fremdenführer lässt sich aus den Kommentaren der Besucher über die Arbeit des Fremdenführers erkennen.
Im kanarischen Amtsblatt (BOC) Nr. 250 vom 27. Dezember 2016 erscheint die Ausschreibung der Zulassungsprüfungen für Kanarische Fremdenführer (Beschluss vom 15. Dezember 2016) die wir wie folgt zusammenfassen:
Wann beginnt die Frist zur Einreichung des Antrags? Die betroffenen Personen haben den Antrag binnen der Frist von einem (1) Monat ab dem auf die Veröffentlichung des Beschlusses im kanarischen Amtsblatt folgenden Tag einzureichen: bis zum 28. Januar 2017.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
- Fotokopie des Ausweises: spanischer Personalausweis (DNI), Reisepass, Ausländer-Id-Nr. (NIE), Aufenthaltsgenehmigung oder gleichwertiger Ausweis.
- Fotokopie des spanischen offiziellen akademischen Diploms, entsprechende Bescheinigung des spanischen Bildungsministeriums oder gleichwertiges Dokument (Anerkennungsnachweis oder Nachweis über die Einleitung des Anerkennungsverfahrens).
- Einzahlungsbeleg über die Gebühr für die Anmeldung zu den Fremdenführer-Zulassungsprüfungen (die Zahlung erfolgt mit dem Formular 700.
- Sonderbescheinigung bezüglich der in der 8. Richtlinie vorgesehenen Gebührenbefreiungen.
- Ein (1) Passbild in Farbe.
Wo werden die Prüfungen durchgeführt?
- Die Zulassungsprüfungen für kanarische Fremdenführer finden in den beiden Hauptstädten der kanarischen Provinzen statt, wobei die Anwärter den Prüfungsstellen entsprechend ihres Wohnortes zugeordnet werden. Die nicht auf den Inseln ansässigen Anwärter werden gemäß Organisationskriterien einer bestimmten Prüfungsstelle zugeordnet.
- Die Zuordnung zu den Prüfungsstellen wird im vorläufigen Beschluss über die angenommenen und ausgeschlossenen Anwärter veröffentlicht. Wenn ein bestimmter Anwärter jedoch aus persönlichen Gründen die Prüfung an der anderen Prüfungsstelle ablegen möchte, kann dieser den Wechsel binnen derselben für die Fehlerbehebung angegebenen Frist beantragen.
- Wenn die Anzahl der Anwärter es rechtfertigt oder andere begünstigende Umstände eintreten, können eine oder mehrere Prüfungen an einer anderen kanarischen Hauptstadt abgelegt werden, wobei in diesem Fall der Prüfungsausschuss die erforderlichen Maßnahmen für diese Prüfung trifft.
Welche sind die Inhalte des Lehrplans?
Einheit I. Fertigkeiten, Techniken und Arbeitskontext. Tourismusvorschriften.
Einheit II. Kenntnisse über die Umwelt der Kanarischen Inseln.
Einheit III. Kenntnisse über die Geschichte, Kunst und Ethnografie der Kanarischen Inseln.
Einheit IV. Touristische Ressourcen der Kanarischen Inseln.
Einheit V. Sprachen.
Welcher ist der Inhalt der Prüfungen?
Die Zulassungsprüfungen für kanarische Fremdenführer bestehen aus drei (3) Ausleseprüfungen. Die ersten zwei befassen sich mit Kenntnissen über die Kanarischen Inseln und bei der dritten handelt es sich um eine Sprachprüfung. Die Sprachprüfung ist die einzige Prüfung, die von bereits zugelassenen Fremdenführern durchgeführt werden kann, um ihre Arbeitssprachen zu erweitern.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Richtlinien unter diesem Link.
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